{"id":114,"date":"2022-04-19T20:11:44","date_gmt":"2022-04-19T18:11:44","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=114"},"modified":"2022-08-17T12:15:39","modified_gmt":"2022-08-17T10:15:39","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gartenbauverein-rott.de\/wordpress\/unser-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group alignwide is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name des Vereins<\/h5>\n\n\n\n<p>Der Obst- und Gartenbauverein Rott erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Rott Der Sitz des Vereins ist: 86935 Rott \/ Lech<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues die F\u00f6rderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer sch\u00f6nen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein f\u00f6rdert insbesondere die Ortsversch\u00f6nerung und dient damit der Versch\u00f6nerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.<br>(2) Der Verein arbeitet gemeinn\u00fctzig im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>(4) Die F\u00f6rderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht die Aufgabe des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h5>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es<br>1. einer vom Beitretenden unterzeichneten unbedingten Erkl\u00e4rung des Beitritts,<br>2. eines Aufnahmebeschlusses des Vorstandes. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Abgewiesene Berufung an die Vereinsleitung ergreifen, welche endg\u00fcltig entscheidet.<br>Personen, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Antrag der Vereinsleitung von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Ausscheiden aus dem Verein<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br>1. durch Ableben,<br>2. durch Austritt; der Austritt mu\u00df schriftlich erkl\u00e4rt werden und ist zum Schlu\u00df des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrlichen K\u00fcndigungsfrist m\u00f6glich, der Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Jahr ist daher voll zu entrichten; der Austretende verliert jeden Anspruch gegen den Verein und sein Verm\u00f6gen,<br>3. durch Ausschlu\u00df.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Ausschlu\u00df<\/h5>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden<br>1. wegen einer unehrenhaften Handlung,<br>2. wegen R\u00fcckst\u00e4nden von Beitr\u00e4gen, welche trotz zweifacher Mahnung nicht entrichtet wurden.<br>Die Ausschlie\u00dfung erfolgt durch Beschlu\u00df des Vorstandes zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres durch Streichung aus der Mitgliederliste. Vor der Beschlu\u00dffassung ist dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Der Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df hat die Tatsachen, auf denen die Ausschlie\u00dfung beruht, sowie den gesetzlichen oder satzungsgem\u00e4\u00dfen Ausschlie\u00dfungsgrund anzugeben. Der Beschlu\u00df ist dem ausgeschlossenen Mitglied vom Vorstand unverz\u00fcglich mittels eingeschriebenen Briefes mitzuteilen. Vom Zeitpunkt der Absendung desselben kann das Mitglied nicht mehr an der Mitgliederversammlung teilnehmen, es sei denn, da\u00df der Ausgeschlossene Berufung gegen den Ausschlu\u00df eingelegt hat. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Vorstandsbeschlu\u00df innerhalb von vier Wochen seit Zustellung des Briefes durch Berufung an die Vereinsleitung anfechten, welche, vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges, endg\u00fcltig entscheidet.<br>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen. Sie sind aber verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten dem Verein gegen\u00fcber voll zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Rechte der Mitglieder<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben das Recht<br>1. die Vertretung ihrer Interessen im Rahmen des Zweckes ihres Vereins zu fordern,<br>2. an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,<br>3. beim Verein Antr\u00e4ge zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Pflichten der Mitglieder<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben die Verpflichtung<br>1. die Bestrebungen des Vereins kr\u00e4ftigst zu f\u00f6rdern,<br>2. die Satzung des Vereins zu befolgen,<br>3. die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung zu befolgen<br>4. die festgesetzten Jahresbeitr\u00e4ge zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Die dem Verein obliegenden Aufgaben werden besorgt durch<br>1. die Mitgliederversammlung<br>2. die Vereinsleitung<br>3. den Vorstand<br>(2) Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landesverbandes f\u00fcr Gartenbau und Landespflege, gleichzeitig auch des \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Bezirks- und Kreisverbandes.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h5>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in den ersten 3 Monaten des Jahres statt.<br>Zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ist der Vorstand jederzeit berechtigt; er ist hierzu verpflichtet, wenn ihre Einberufung von mindestens einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zweckes schriftlich beantragt wird.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand hat durch Aushang an den \u00f6ffentlichen Anschlagtafeln zu erfolgen. Die Einberufung mu\u00df mindestens acht Tage vorher, unter Bekanntgabe der Beratungsgegenst\u00e4nde, erfolgen. \u00dcber Gegenst\u00e4nde, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, kann die Mitgliederversammlung keinen endg\u00fcltigen Beschlu\u00df fassen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Sie fa\u00dft ihre Beschl\u00fcsse, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung festgelegt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<br>Beschl\u00fcsse \u00fcber Ab\u00e4nderung der Satzung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlung. Das Stimmrecht mu\u00df durch das Mitglied pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<br>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der 1. Vereinsvorsitzende. Ist dieser verhindert oder am Gegenstand der Beratung beteiligt, so \u00fcbernimmt den Vorsitz der 2. Vereinsvorsitzende.<br>Ist auch dieser verhindert oder am Gegenstand der Beratung beteiligt, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr diesen Punkt der Tagesordnung einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. \u00dcber die Mitgliederversammlung und ihre Beschl\u00fcsse ist vom Schriftf\u00fchrer, bei dessen Verhinderung von einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Mitglied der Vereinsleitung, eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h5>\n\n\n\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung sind<br>1. Genehmigung des allj\u00e4hrlich zu erstattenden T\u00e4tigkeits- und Kassenberichtes, Entlastung des Vorstandes und des Vereinskassiers,<br>2. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und Arbeitsplanes,<br>3. Festsetzung der H\u00f6he des Vereinsbeitrages,<br>4. Festsetzung und Ab\u00e4nderung der Satzung<br>5. Wahl der Vereinsleitung ( \u00a7 13 ),<br>6. Wahl der Rechnungspr\u00fcfer,<br>7. Ernennung von Ehrenmitgliedern<br>8. Beschlu\u00dffassung \u00fcber die von Mitgliedern gestellten Antr\u00e4ge,<br>9. Verbescheidung von Beschwerden gegen die Vereinsleitung,<br>10. Beschlu\u00dffassung \u00fcber Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Die Vereinsleitung<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung besteht aus dem 1. Vereinsvorsitzenden, dem 2. Vereinsvorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassier sowie einigen Vereinsmitgliedern, welche auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die \u00c4mter des Schriftf\u00fchrers und des Kassiers k\u00f6nnen auch von einer Person gef\u00fchrt werden. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Bestellung der Vereinsleitung oder einzelner Mitglieder widerrufen, ebenso die Aufgabenverteilung innerhalb der Vereinsleitung. Die Bestellung ist zu widerrufen, wenn ein Mitglied der Vereinsleitung sich eine grobe Pflichtverletzung hat zuschulden kommen lassen oder sich zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte als ungeeignet erwiesen hat.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Beschlu\u00dffassung in der Vereinsleitung<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte ihrer Mitglieder anwesend ist.<br>Sie fa\u00dft ihre Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Aufgaben der Vereinsleitung<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung ist zust\u00e4ndig zur F\u00fchrung aller Vereinsgesch\u00e4fte, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand zugewiesen sind. Insbesondere obliegt ihr<br>1. Erstellung des T\u00e4tigkeitsberichtes,<br>2. Vorpr\u00fcfung des Kassenberichtes,<br>3. Aufstellung des Haushalts- und Arbeitsplanes f\u00fcr das kommende Jahr,<br>4. Vorschlag \u00fcber die H\u00f6he des Vereinsbeitrages<br>5. Vorbehandlung aller bei der Mitgliederversammlung zu kl\u00e4renden Fragen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16 Vorstand<\/h5>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem 1. Vereinsvorsitzenden und dem 2. Vereinsvorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer, schriftlicher Abstimmung aus ihrer Mitte auf vier Jahre gew\u00e4hlt ( \u00a7 13 ). Die Bestellung der Vorstandsmitglieder kann jederzeit durch die Mitgliederversammlung widerrufen werden.<br>Die Vorstandsmitglieder verwalten ihr Amt grunds\u00e4tzlich unentgeltlich. In besonderen F\u00e4llen kann ihnen im Verh\u00e4ltnis ihrer M\u00fchewaltung eine von der Vereinsleitung zu bestimmende Verg\u00fctung und der Ersatz barer Auslagen gew\u00e4hrt werden.<br>Der 1. Vereinsvorsitzende und der 2. Vereinsvorsitzende vertreten, jeweils allein, den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, da\u00df der 2. Vereinsvorsitzende sein Vertretungsrecht erst wahrnimmt, wenn der 1. Vereinsvorsitzende verhindert ist. Der 1. Vereinsvorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und bestimmt den Termin sowie den Tagungsort.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 17 Aufgaben des Vorstandes<\/h5>\n\n\n\n<p>Vereinsintern gilt, da\u00df der 1. Vereinsvorsitzende und der 2. Vereinsvorsitzende den Verein in Angelegenheiten bis zu einem Geldwert bis zu \u20ac 500,&#8211; vertreten, dar\u00fcber hinaus nur mit Zustimmung der Vereinsleitung. Sie erteilen Zahlungsanweisungen.<br>Der 1. Vereinsvorsitzende beruft die Sitzungen der Vereinsleitung und der Mitgliederversammlung ein und leitet sie. Er f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte nach der Satzung, nach den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung und der Vereinsleitung. Ebenso sind die vom Kreis-, Bezirks- und Landesverband ergangenen Anweisungen zu befolgen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 18 Betriebsmittel<\/h5>\n\n\n\n<p>Die zur Erf\u00fcllung der Vereinszwecke n\u00f6tigen Mittel werden beschafft durch<br>1. Mitgliederbeitr\u00e4ge,<br>2. Spenden und sonstige Zuwendungen,<br>3. Einnahmen aus Unternehmungen und Veranstaltungen des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 19 Jahresmitgliedsbeitrag<\/h5>\n\n\n\n<p>Der Jahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem von der Mitgliedernversammlung festgesetzen Vereinsbeitrag und den Beitr\u00e4gen f\u00fcr die \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 20 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h5>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 21 Aufgaben des Kassiers<\/h5>\n\n\n\n<p>Der Kassier f\u00fchrt die Kassengesch\u00e4fte des Vereins. Er darf keine Zahlungen leisten ohne Anweisung des Vereinsvorsitzenden. Er hat insbesondere<br>1. s\u00e4mtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins nach den Anweisungen des Vereinsvorsitzenden zu t\u00e4tigen und sachgem\u00e4\u00df zu verbuchen,<br>2. Die Jahresrechnung nach Jahresabschlu\u00df so zeitig zu fertigen, da\u00df sie der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann,<br>3. ein Verzeichnis \u00fcber das Verm\u00f6gen des Vereins anzulegen und es stets auf dem laufenden zu halten,<br>4. die Mitgliederbeitr\u00e4ge rechtzeitig einzuziehen,<br>5. die f\u00e4lligen Verbandsbeitr\u00e4ge rechtzeitig nach den bestehenden Anweisungen abzuliefern.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 22 Aufgaben des Schriftf\u00fchrers<\/h5>\n\n\n\n<p>Der Schriftf\u00fchrer erledigt alle schriftlichen Vereinsarbeiten nach den Weisungen des Vereinsvorsitzenden. \u00dcber alle Versammlungen des Vereins und alle Sitzungen der Vereinsleitung und des Vorstandes hat er eine fortlaufende Niederschrift zu fertigen.<br>Alle Niederschriften sind vom Vereinsvorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<br>Der Schriftf\u00fchrer fertigt am Jahresschlu\u00df im Benehmen mit dem Vereinsvorsitzenden den T\u00e4tigkeitsbericht zur Vorlage bei der ordentlichen Mitgliederversammlung an.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 23 Satzungs\u00e4nderung &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung des Vereins, welche nicht von der Vereinsleitung ausgehen, bed\u00fcrfen der Unterst\u00fctzung von mindestens einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder und m\u00fcssen mindestens vier Wochen vor der beschlie\u00dfenden Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.<br>(2) Zur Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der Mitglieder erforderlich.<br>(3) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde, die es als K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Bereich der Landespflege zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 24 Inkrafttreten der Satzung<\/h5>\n\n\n\n<p>Diese Satzung tritt mit dem Tag der rechtsg\u00fcltigen Beschlu\u00dffassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular\"><table class=\"has-background-border-color has-border-color\"><tbody><tr><td>Datum:<\/td><td>beschlossen am 24.02.1989<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>ge\u00e4ndert am 15.02.1990 ( betr. \u00a7 10 )<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>Eingetragen unter VR 40403 beim Amtsgericht Landsberg<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name des Vereins Der Obst- und Gartenbauverein Rott erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Rott Der Sitz des Vereins ist: 86935 Rott \/ Lech \u00a7 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. 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